DeMinimis – Fördermittel für Unternehmen mit Güter- und Kraftverkehr
Wer hat Anspruch auf Fördermittel? Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne §1 des Güterverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von zugelassenen Nutzfahrzeugen sind. Als derartige Nutzfahrzeuge gelten
Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.